Öffentliche Petition !!!!



Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften:
Steuerrecht, Krankenversicherung
Eingereicht durch: Rudi Eifert am Dienstag, 30. Mai 2006

Der Petent fordert, die gegenwärtige Schlechterstellung der eingetragenen
Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe bei der Einkommenssteuer, der
Erbschaftssteuer und der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienmitversicherung) zu beseitigen.

Begründung:
Vor über 4 Jahren haben mein Lebenspartner und ich (wir sind beide über 60 Jahre alt)
vor dem Standesamt inLangenhagen unsere Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Es war der gemeinsame Wunsch,
unsere Beziehung auf die damals gesetzlich neu geschaffene Basis zu stellen.
Verbunden war damit natürlich auch die Hoffnung,
über kurz oder lang in Rechten und Pflichten heterosexuellen Ehen gleichgestellt zu werden.
Das Gesetz verlangt aber auch ganz zu Recht
weitreichende Pflichten wie die gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltungspflicht,
die wir Beide gerne für einander eingehen.
Was seit Jahren immer noch nicht zugunsten gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften entschieden wurde
und was wir als äußerst diskriminierend empfinden sind Rechte,
die für Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen,
eigentlich Grundvoraussetzung sein müßten.
Hierzu gehören:
- Anpassung im Steuerrecht (wie z.B. Splittingtarif für in eingetragener Lebensgemeinschaft lebende Partner)
- Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sowie einen niedrigen Erbschaftssteuersatz
wie für enge Verwandschaftsangehörige.
(Es ist doch ein Unding, das wir als Partner
im Erbschaftsfalle wie zwei völlig Fremde behandelt werden,
aber finanziell für den jeweils anderen einstehen müssen,
wenn ein Partner arbeitslos wird)
- Gemeinsame Krankenversicherung (Familienversicherung)
Wir sehen es als entwürdigend an,
daß uns diese zusätzlichen Rechte nicht eingeräumt werden.
Sie werden uns seit Jahren immer wieder mit dem Hinweis verweigert,
diese Dinge seien durch den mehrheitlich durch die CDU vertretenen Bundesrat zustimmungspflichtig.
Müssen wir denn bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten,
bis dieser Ungerechtigkeit in der Gleichstellung ein Ende hat?
Letztlich befreit uns die Regierung ja auch nicht von den Pflichten!

Öffentliche Petition einsehen und mitzeichnen/unterstützen könnt ihr unter:
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Jede Stimme zählt!




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Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften:
Eheschließung und Adoption von Kindern
Eingereicht durch: Daniel Marx am Sonntag, 30. April 2006

Mit der Petition soll erreicht werden,
dass Homosexuelle und Bisexuelle insbesondere hinsichtlich des Rechts
auf Eheschließung und des Rechts auf gemeinsame Adoption
von Kindern gleich wie Heterosexuelle behandelt werden.

Begründung:
Es gibt keinen sachlichen Grund, Schwule, Lesben und Bisexuelle
von der Ehe oder von Adoptionen auszuschließen.
Homo- bzw. Bisexualität ist ein akzeptierter, gleichberechtigter Bestandteil unserer Gesellschaft.
Religiöse Vorurteile haben bei der Beschließung von Gesetzen nichts verloren.
Viele Studien haben mittlerweise gezeigt,
dass Schwule, Lesben und Bisexuelle ein Teil unserer Gesellschaft sind
und als solche auch genauso behandelt werden sollten,
wie alle anderen Gesellschaftsgruppen auch.

Der Emanzipation ist erst genug getan,
wenn Rechte und Pflichten gleich sind und das in jedem Sachverhalt.
Es ist unfair, wenn Pflichten immer größer werden, die Rechte aber minimal sind.

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